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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Die Mittel zur Durchführung des Ausgleichs der Arbeitgeberaufwendungen werden durch die Zahlung von Umlagebeträgen von den am Ausgleichsverfahren beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Berechnet werden die Umlagen nach dem jeweiligen Umlagesatz und den rentenversicherungspflichtigen Entgelten der beschäftigten Arbeitnehmer.
Für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen wird zwischen zwei verschiedenen Ausgleichverfahren unterschieden:
Die Umlagen sind für die beiden Ausgleichverfahren getrennt zu berechnen und gemeinsam mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Betriebskrankenkassen zu zahlen, bei denen die Arbeitnehmer versichert sind.
| Umlagesatz | Erstattung | |
| U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz | 1,5 v.H. | 40%* |
| U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz | 2,1 v.H. | 60%* |
| U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz | 3,5 v.H. | 80%* |
| U2, Mutterschaft (MU) bzw. Beschäftigungsverbot (BV) |
0,36 v.H. | 100% (MU) 120% (BV)* |
* Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.