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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes bei Mutterschaft bzw. Beschäftigungsverbot einer Arbeitnehmerin. Auch in diesen Fällen besteht ein wirtschaftliches Risiko für den Arbeit-geber, da zum einen die Arbeitskraft ausfällt und er trotzdem das Entgelt fortzahlen muss.
Dieses Risiko wurde durch das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) minimiert, nach dem
der Arbeitgeber einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen hat.