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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Die BKK-Arbeitgeberversicherung betreut derzeit 76 der derzeit insgesamt 112 Betriebskrankenkassen. Das entspricht einem Marktanteil von 67 Prozent.
Die betreuten Betriebskrankenkassen nehmen die Dienstleistungen der BKK-Arbeitgeberversicherung sowohl für das vollständige Verfahren (U1 und U2), als auch für die einzelnen Verfahrensbestandteile in Anspruch.
Hieraus ergibt sich für die BKK-Arbeitgeberversicherung ein Antragsaufkommen für Erstattungen von Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall bzw. bei Schwangerschaft
von ca. 1.080.000 jährlich.
Möchten Sie wissen, ob auch Ihre Betriebskrankenkasse am Ausgleichsverfahren der BKK-Arbeitgeberversicherung teilnimmt?
Wir haben für Sie alle teilnehmenden Betriebskrankenkassen in einer Übersicht zusammengestellt und wichtige Daten der jeweiligen Betriebskrankenkasse hinterlegt.
Die Krankenkassen können in ihrer Satzung festlegen, dass sie alle mit dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen verbundenen Aufgaben entsprechend § 8 Abs. 2 des AAG übertragen.