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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
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Aufgabenübertragung an die BKK-Arbeitgeberversicherung

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Vertrag-kompDie Krankenkassen können in ihrer Satzung festlegen, dass mit Ausnahme des Umlageneinzugs alle mit dem Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen verbundenen Aufgaben entsprechend § 8 Abs. 2 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) auf eine andere Krankenkasse, einen Landes- oder Bundes-verband übertragen werden.

Die teilnehmenden Betriebskrankenkassen haben sich für eine Aufgabenübertragung an die BKK-Arbeitgeberversicherung entschieden und dies in einer Vereinbarung geregelt.

Die Betriebskrankenkassen werden folglich spürbar entlastet. Ihre Aufgaben, bezogen auf das Ausgleichverfahren, umfassen so ausschließlich den Umlageneinzug, deren Weiterleitung sowie die Datenpflege und die Datenweiterleitung.

Mit der Aufgabenübertragung durch die Betriebskrankenkasse, realisiert die BKK-Arbeitgeberversicherung folgende Bestandteile des Ausgleichverfahrens:

  • Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen am Umlage- und Erstattungsverfahren
    nach dem AAG
  • Übermittlung des Feststellungsergebnisses an die Betriebskrankenkasse
  • Prüfung der Erstattungsvoraussetzungen und des Erstattungsanspruches nach dem AAG
  • Erstattung an Anspruchsberechtigte
  • Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
  • Anbieten mehrerer Umlage- und Erstattungssätze

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Wir beraten Sie gern.

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