
![]() Arbeitgebern, die am Umlageverfahren teilnehmen, wird das an die Arbeitnehmer und Auszubildenden fortgezahlte Arbeitsentgelt erstattet. Lesen Sie hier, welche Aufwendungen wie erstattet werden. | ![]() Alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Art des Betriebes sind umlagepflichtig zur Umlage 2. Lesen Sie hier, welche Aufwendungen wie erstattet werden. | ![]() Bevor Sie eine Erstattung beantragen können, muss zunächst die Teilnahme am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen festgestellt werden. Lesen Sie hier, wie die Feststellung erfolgt. |