[Navigation überspringen] [Inhaltsverzeichnis]

Hinweis: Der BKK Landesverband Mitte hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Formatvorlagen). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier (in englischer Sprache).

zur Homepage

Kapitel:

freundlicher junger Arzt

Service

Sie sind hier:

Home > Service > Häufig gestellte Fragen

Subnavigation:

Seiteninhalt:

Wie erhalte ich Erstattungsanträge? Wie und wann führe ich die Umlage ab?
Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen.

 Umlage- und Erstattungssätze

Kann ich mich bei verschiedenen Betriebskrankenkassen für unterschiedliche Umlage- und Erstattungssätze entscheiden?

Diese Möglichkeit besteht nicht. Der gewählte Umlage- und Erstattungssatz ist für alle Betriebskrankenkassen, bei denen Ihre Arbeitnehmer versichert sind und die der BKK-Arbeitgeberversicherung angeschlossen sind, einheitlich für ein Kalenderjahr gültig.

Von welchem Betrag wird die Umlage abgeführt?

Die Umlage wird vom Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung berechnet.

Was bedeutet Umlage U1?

U1 ist die Umlage bei Krankheit. Sie betrifft alle Arbeitnehmer und Azubis eines umlagepflichtigen Arbeitgebers.

Was bedeutet Umlage U2?

U2 ist die Umlage für Schwangerschaft- und Mutterschaft und betrifft alle Arbeitnehmer und Azubis eines umlagepflichtigen Arbeitgeber.

Wie und wann führe ich die Umlage ab?

Die Umlagen U1 und U2 werden mit dem monatlichen Beitragsnachweis an die jeweilige Betriebskrankenkasse, des versicherten Arbeitnehmers nachgewiesen und abgeführt.

Ich habe nur männliche Arbeitnehmer, muss ich die Umlage U2 abführen?

Lt. Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) besteht die Umlagepflicht auch für männliche Arbeitnehmer.

Betriebskrankenkassen

Welche Betriebskrankenkassen nehmen am Ausgleichsverfahren teil?

Die teilnehmenden Betriebskrankenkassen finden Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik „Betriebskrankenkassen“ oder auf der Rückseite des Formulars Erklärung.

Hinweise zum Bearbeiten der Formulare

Bei wem sind die Erstattungsanträge einzureichen?

Die Anträge auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft können Sie direkt an den 
            BKK Landesverband Mitte, Arbeitgeberversicherung, 39069 Magdeburg 
senden. Wahlweise können Sie die Anträge auch an Ihre Betriebskrankenkasse senden, die diese dann an die BKK-Arbeitgeberversicherung weiterleitet.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich Erstattungen beantragen, wenn die Umlagepflicht nach dem Jahreswechsel endet?

Erstattungen werden grundsätzlich für den Erstattungszeitraum bis zum 31.12. des Jahres erstattet, für welches die Umlagezahlung geleistet wurde. Die Antragstellung ist noch in den nächsten vier Kalenderjahren für diesen Zeitraum möglich.

Wie führe ich die Berechnung für 30 Vollzeitkräfte durch?

Bei der Beurteilung bleiben Auszubildende, Praktikanten, Arbeitnehmer in Elternzeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 50 %, mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft, Arbeitnehmer in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit und in Heimarbeit Beschäftigte unberücksichtigt. Alle anderen Arbeitnehmer werden anhand ihrer wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.
Alle Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von weniger als 10 Stunden wöchentlich werden mit 0,25 berücksichtigt. Arbeitnehmer mit 10 - 20 Stunden werden mit 0,5 und Arbeitnehmer mit 20 - 30 Stunden mit 0,75 gerechnet. Für alle Arbeitnehmer mit einer Arbeitszeit von mehr als 30 Stunden ist der Faktor 1,0 anzusetzen. Nach diesem Schlüssel werden Ihre Arbeitnehmer berechnet. Beschäftigen Sie unter 30 bzw. genau 30 Arbeitnehmer, sind Sie umlagepflichtig. Haben Sie mindestens 8 Monate im Kalenderjahr bis zu 30 Arbeitnehmer beschäftigt, sind Sie umlagepflichtig.

Muss ich die Hauptbetriebsnummer oder die Nebenbetriebsnummer angeben?

Bitte geben Sie die entsprechende Hauptbetriebsnummer an. Das Prüfergebnis zu der Hauptbetriebsnummer gilt dann auch für die entsprechende(n) Nebenbetriebsnummer(n). Für die Beurteilung der Teilnahme sind alle Arbeitnehmer (sowohl Hauptbetriebs- als auch Nebenbetriebsnummer(n)) zu Grunde zu legen. Erstattungen können nur entsprechend dem Prüfergebnis der Hauptbetriebsnummer geleistet bzw. nicht geleistet werden.

Wer hilft mir bei der Beantwortung der Erklärung und der Änderungsmeldung (F-AEN)?

Die Mitarbeiter der BKK-Arbeitgeberversicherung sind Ihnen selbstverständlich gern bei der Beantwortung der Erklärung (bzw. F-AEN) behilflich. Des Weiteren kann diese Erklärung (bzw. die Änderungsmeldung F-AEN) durch den Steuerberater bzw. durch die Lohnrechnung ausgefüllt und auf dem Postweg der BKK-Arbeitgeberversicherung wieder zur Verfügung gestellt werden.

Kontakt: BKK Landesverband Mitte, Arbeitgeberversicherung, 39069 Magdeburg
Hotline: 01801 255539

Angaben zu den Arbeitnehmern


Wir haben keinen Arbeitnehmer bei Ihnen versichert

Die BKK-Arbeitgeberversicherung ist eine Abteilung des BKK Landesverbandes Mitte und keine Betriebskrankenkasse. Bei der BKK-Arbeitgeberversicherung sind somit keine Arbeitnehmer versichert. Für die teilnehmenden Betriebskrankenkassen führt die BKK-Arbeitgeberversicherung den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen durch.

Rücksendung der Erklärung

Muss der Rückumschlag frankiert werden oder handelt es sich um einen Freiumschlag?

Bitte senden Sie die ausgefüllte Erklärung im beiliegenden Rückumschlag bitte ausreichend frankiert an die BKK-Arbeitgeberversicherung zurück.
(BKK Landesverband Mitte, Arbeitgeberversicherung, 39069 Magdeburg) 

Verschiedenes

Ist diese Umlage eine Versicherung, die ich freiwillig abschließen kann?

Nein, es ist eine Pflichtversicherung, eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht.

Muss ich für den bei mir beschäftigten Schüler/ Studenten Umlage abführen?

Arbeitnehmer im Sinne des EFZG sind alle im Dienst des Arbeitgebers beschäftigten Personen. Hierzu gehören u.a. auch Schüler und Studenten, und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein geringfügig entlohntes oder kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 SGB IV handelt. Handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Diese Vorschrift gilt nicht für Studenten oder Fachoberschüler, die -als Bestandteil des Studiums- ein Praktikum absolvieren oder ihre Diplom- oder Examensarbeit als Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb oder Unternehmen fertigen und dort eine Vergütung erhalten.

Wohin sind die Umlagebeiträge zu zahlen?

Die Umlagebeträge überweisen sie bitte immer mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Betriebskrankenkassen, bei der Ihre Arbeitnehmer versichert sind.
Hinweis: Es ist nicht möglich, Umlagebeiträge an die BKK-Arbeitgeberversicherung zu zahlen, da dies keine Einzugsstelle für Beiträge ist. Dies ist immer die Krankenkasse.

Warum kann ich Ihre Angaben nicht in meinem Lohnprogramm einpflegen?

Für den Nachweis und die Zahlung der Umlagebeiträge ist es nicht erforderlich, dass Sie die Angaben der BKK-Arbeitgeberversicherung in Ihrem Lohnprogramm hinterlegen. Die Umlagebeträge überweisen sie bitte immer mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Betriebskrankenkassen, bei der Ihre Arbeitnehmer versichert sind.
Hinweis: Es ist nicht möglich, Umlagebeiträge an die BKK-Arbeitgeberversicherung zu zahlen, da dies keine Einzugsstelle für Beiträge ist. Dies ist immer die Krankenkasse.

Benötige ich die Betriebsnummer der BKK-Arbeitgeberversicherung zum Abführen der Umlagebeiträge?

Es ist nicht erforderlich, dass Sie die Betriebsnummer der BKK-Arbeitgeberversicherung in ihrem Lohnprogramm hinterlegen, da die Umlagebeträge von Ihnen immer mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Betriebskrankenkassen, bei der Ihre Arbeitnehmer versichert sind, überwiesen werden.
Hinweis: Es ist nicht möglich, Umlagebeiträge an die BKK-Arbeitgeberversicherung zu zahlen, da dies keine Einzugsstelle für Beiträge ist. Dies ist immer die Krankenkasse.

Benötige ich das Institutionskennzeichen (IK) der BKK-Arbeitgeberversicherung zum Zahlen der Umlagebeiträge?

Es nicht erforderlich, dass Sie das Institutionskennzeichen der BKK-Arbeitgeberversicherung in ihrem Lohnprogramm hinterlegen, da die Umlagebeträge von Ihnen immer mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Betriebskrankenkassen, bei der Ihre Arbeitnehmer versichert sind, überwiesen werden.
Hinweis: Es ist nicht möglich, Umlagebeiträge an die BKK-Arbeitgeberversicherung zu zahlen, da dies keine Einzugsstelle für Beiträge ist. Dies ist immer die Krankenkasse.

Was geschieht bei Geschäftsschließung? (z.B. aufgrund von Insolvenz, verstorbener Arbeitgeber...)

Informieren Sie bitte Ihre Betriebskrankenkasse über die Abmeldung, da diese der BKK-Arbeitgeberversicherung Ihre Adresse zur Verfügung gestellt hat. Eine Korrektur durch die BKK-Arbeitgeberversicherung an die Betriebskrankenkasse kann nicht erfolgen.

Wie erhält man Erstattungsanträge?

Senden Sie Ihr Anliegen mit Ihrer Anschrift formlos per Fax an die BKK-Arbeitgeberversicherung: 0391 72518-20. Die Antragsformulare gehen Ihnen dann per Post zu. Ebenso können Sie Erstattungsanträge auf dieser Homepage unter der Rubrik "Formulare" downloaden.

Von wem haben Sie meine Anschrift erhalten?

Ihre Anschrift wurde der BKK-Arbeitgeberversicherung von einer der Betriebskrankenkassen übermittelt, die Sie auf der Rückseite des Formulars Erklärung oder auf dieser Homepage unter der Rubrik "Betriebskrankenkassen" finden. Sicherlich haben Sie bei einer dieser Betriebskrankenkassen einen oder mehrere Arbeitnehmer versichert.

Warum haben Sie meine Anschrift von einer Betriebskrankenkasse erhalten?

Ihre Anschrift wurde der BKK-Arbeitgeberversicherung von der Betriebskrankenkasse zur Verfügung gestellt, damit für Sie die Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem Gesetz zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen geprüft werden kann.

Darf mein Steuerberater die Erklärung unterzeichnen?

Dies ist selbstverständlich möglich, wenn Sie den Steuerberater mit der Vertretung Ihrer Firma betraut haben.

Fragen zur AKA (Augenoptikerausgleichskasse)

Mein Mitarbeiter ist bei einer Betriebskrankenkasse versichert. Was passiert mit der Umlagepflicht zur AKA?

Betriebe, die der AKA beigetreten sind, müssen weiterhin alle ihre Arbeitnehmer bei der AKA melden. Die krankenversicherungspflichtigen Beschäftigten haben unabhängig davon eine freie Kassenwahl.

Ich führe meine Umlage an die AKA (Augenoptikerausgleichskasse) ab.

Die AKA führt den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für die im Augenoptikerhandwerk Beschäftigten (egal, in welcher Krankenkasse der Arbeitnehmer versichert ist) durch. Mit der Mitgliedschaft des Betriebes bei der AKA entfällt die Pflicht zur Zahlung der Umlage in die gesetzliche Umlagekasse.

Ich bin als Arbeitgeber Mitglied der AKA (Augenoptikerausgleichskasse).
Eine Betriebskrankenkasse hat mich angeschrieben und will für mich die Umlageversicherung durchführen.

Sie können weiterhin Mitglied der AKA bleiben.

BKK
Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeber-
versicherung

Olvenstedter
Chaussee 126
39130 Magdeburg

Fon: (03 91) 7 25 18-100
Fax: (03 91) 7 25 18-20
> Kontakt

Impressum / Inhaltsverzeichnis:

© copyright 2003 | Impressum | Inhalt | BKK Landesverband Mitte