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Lohnkonto
Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und
jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die für
den Lohnsteuerabzug erforderlichen Merkmale aus der Lohnsteuerkarte zu
übernehmen. Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto
gilt, sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns
einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene
Lohnsteuer einzutragen.
Bei jeder Lohnabrechnung ist im Lohnkonto Folgendes aufzuzeichnen:
– der Tag der Lohnzahlung und der Lohnzahlungszeitraum,
– für Tage der Entgeltfortzahlung jeweils der Großbuchstabe U,
– der Arbeitslohn, getrennt nach Barlohn und Sachbezügen, und die davon
einbehaltene Lohnsteuer,
– steuerfreie Bezüge,
– Bezüge, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
oder unter Progressionsvorbehalt von der Lohnsteuer freigestellt sind,
– außerordentliche Einkünfte und die davon einbehaltene Lohnsteuer,
– pauschalbesteuerte Bezüge und die darauf entfallende Lohnsteuer.