Technischer Aufsichtsdienst
Hauptaufgabe des Technischen Aufsichtsdienstes (TAD) in der gesetzlichen
Unfallversicherung ist es, die Betriebe in Fragen der Sicherheit und der
Gesundheit im Betrieb zu motivieren, informieren und beraten sowie die
Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen zu überwachen. Die TADs haben
dafür Technische Aufsichtspersonen und weitere Experten wie Arbeitsmediziner,
Pädagogen, Messtechniker und Naturwissenschaftler. `
Die Technischen Aufsichtspersonen sind die Aufsichtspersonen entsprechend
des SGB VII.
Sie
– beraten die Betriebe in allen Fragen zur Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit,
– überwachen die Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen in den Unternehmen,
– arbeiten am sicherheitstechnischen Regelwerk in Deutschland und in
der EU mit,
– beraten Hersteller bei der sicherheitstechnischen und ergonomischen
Gestaltung von Arbeitsmitteln,
– sind an der sicherheitstechnischen Prüfung von Arbeitsmitteln beteiligt.
Die Aufsichtspersonen können die Betriebe ohne Anmeldung besichtigen,
alle erforderlichen Auskünfte verlangen und, wenn sie drohende Gefahren
für Beschäftigte erkennen, sofort vollziehbare Anordnungen treffen.