
BKK-Landesverband Ost - Arbeitgeberversicherung
Genehmigung des 3. Satzungnachtrages durch die Aufsichtsbehörde
Magdeburg, 19. Dezember 2007. Mit Datum vom 11.12.2007 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin den Nachtrag zur Satzung der BKK-Arbeitgeberversicherung genehmigt.
Damit gelten für das Jahr 2008 folgende neue, günstige Umlage- und Erstattungssätze:
Umlagesatz Erstattung
U1
allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 0,9 v.H. 60 %
(bisher: ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz) (inkl. der Arbeitgeber-
beitragsanteile) U1
erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 2,7 v.H. 80 %
(bisher: gesetzlicher Umlage- und Erstattungssatz) (inkl. der Arbeitgeber-
beitragsanteile)
U2
Mutterschaft (MU), Beschäftigungsverbot (BV) 0,12 v.H. 100 % (MU)
bzw. 120 % (BV)
Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2008 entfällt die zusätzliche Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei der Wahl des erhöhten Umlage- und Erstattungssatzes.
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BKK-Landesverband Ost - Arbeitgeberversicherung
Verwaltungsrat beschließt Umlagesatzsenkung und Änderung der Satzung zum 01. Januar 2008
Magdeburg, 05. Dezember 2007. Der Verwaltungsrat des BKK-Landesverbandes Ost hat in seiner Sitzung am 04./05.12.2007 die Senkung der beiden Umlagesätze der Umlage 1 und des Umlagesatzes der Umlage 2 sowie die Änderung der Satzung beschlossen.
Die Satzung und die neuen Umlagesätze treten, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, ab 01. Januar 2008 in Kraft.
Damit könnten für das Jahr 2008 folgende Umlage- und Erstattungssätze angeboten werden:
Umlagesatz Erstattung U1
allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 0,9 v.H. 60 %
(bisher: ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz) (inkl. der Arbeitgeber-
beitragsanteile) U1
erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 2,7 v.H. 80 %
(bisher: gesetzlicher Umlage- und Erstattungssatz) (inkl. der Arbeitgeber-
beitragsanteile)
U2
Mutterschaft (MU), Beschäftigungsverbot (BV) 0,12 v.H. 100 % (MU)
bzw. 120 % (BV)
Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2008 entfällt die zusätzliche Erstattung der Arbeitgeberbeitragsanteile bei der Wahl des erhöhten Umlage- und Erstattungssatzes.
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BKK-Landesverband Ost - Arbeitgeberversicherung
BKK-Arbeitgeberversicherung im Gespräch mit Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Magdeburg, 12.Juli 2007. Vertreter der BKK-Arbeitgeberversicherung und des Bundesverbandes der Deutschen Arbeitgeberverbände trafen heute in Magdeburg zu einem Gespräch zusammen. 18 Monate nach Einführung des Gesetzes über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (AAG) flossen die Erfahrungen beider Seiten in den gemeinsamen Erfahrungsaustausch ein.
Gemeinsames Ziel ist es, die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber niedrig zu halten. Hierzu trägt die BKK-Arbeitgeberversicherung mit ihren optimierten Prozessen, den Einsatz modernster Technik und insbesondere den niedrigen Verwaltungskosten von
3,8 % bei. „Die schlanke Verwaltung sucht seinesgleichen in der Republik“, meint Gert Nachtigal, stellvertretender Leiter der Abteilung Soziale Sicherung des BDA.
Die BKK-Arbeitgeberversicherung wird vom BKK-Landesverband Ost angeboten und führt den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen als Gemeinsame Ausgleichskasse für 130 Betriebskrankenkassen bundesweit durch. Mit Sitz in Magdeburg betreut die BKK-Arbeitgeberversicherung mehr als 700.000 Arbeitgeber und beschäftigt 100 Mitarbeiter/innen.
Carina Kaletta (3.v.l.), Abteilungsleiterin der BKK-Arbeitgeberversicherung, erläutert Vertretern des BDA das Erstattungsverfahren
Für Rückfragen:
Matthias Tietz (Pressearbeit / öffentliche Kommunikation)
Telefon 0391/ 5554-157
E-Mail tietz.m@bkk-ost.de
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BKK-Landesverband Ost - Lohnfortzahlungsversicherung
Lohnfortzahlungsversicherung des BKK-Landesverbandes Ost eröffnet neue Abteilung/ bundesweit einmaliges Datenverarbeitungssystem startet im August 2006
Magdeburg, 19. Juli 2006. Die Lohnfortzahlungsversicherung des BKK-Landesverband Ost bereitet den Start eines bundesweit einmaligen Datenverarbeitungssystems vor. Mit dem Projekt ivera_01 (Integrative Verarbeitung der Erstattungsanträge für Arbeitgeberaufwendungen) soll eine durchgängig medienbruchfreie Datenverarbeitung gewährleistet werden. Die gesamten Belege werden dabei vollständig digitalisiert bearbeitet.
Derzeit lassen 144 Betriebskrankenkassen bei der Magdeburger Lohnfortzahlungsversicherung ihr Umlageverfahren durchführen. Damit nutzen über eine Million Arbeitgeber aus ganz Deutschland das Angebot. Derzeit werden pro Monat rund 100 000 Vorgänge größtenteils voll digitalisiert bearbeitet. Nach Inkrafttreten des AAG wurde in der Magdeburger Leiterstraße eine komplett neue Abteilung mit 20 Arbeitsplätzen geschaffen. Mit rund 770 Millionen Euro Jahreshaushaltsvolumen zählt die BKK-Lohnfortzahlungsversicherung zu einem der größten Arbeitgeber in diesem Bereich.
In jedem Unternehmen entstehen durch Krankheit oder Mutterschaft Lohnausfallkosten. Das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen (AAG) regelt seit dem 1. Januar 2006 die anteilige Übernahme von Lohnfortzahlungen gegen Zahlung eines prozentualen Beitrags. Die sogenannte Umlage 1 (U1) beinhaltet den Ausgleich von Aufwendungen im Krankheitsfall, die Umlage 2 (U2) den Ausgleich im Falle des Mutterschutzes. Die Teilnahme am U1-Verfahren ist für Unternehmen bis 30 Beschäftigten verbindlich, im U2-Verfahren sind dagegen alle Arbeitnehmer einbezogen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem in der Satzung für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen festgelegten Umlagesatz.
Für Rückfragen:
Matthias Tietz (Pressearbeit / öffentliche Kommunikation)
Telefon 0391/ 5554-157
Mail tietz.m@bkk-ost.de