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Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem AAG (FEST)

FEST 01_2012Mit der Erklärung erfolgt bei neuen Arbeitgebern im Bestand der BKK-Arbeitgeberversicherung die Feststellung der Teilnahme am Ausgleichs-verfahren. Im Regelfall wird neuen Arbeitgebern dieses Feststellungs-formular direkt von der BKK-Arbeitgeberversicherung zugesandt.

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Hier finden Sie die Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichverfahren nach dem AAG in den Versionen für 2007, 2008, 2009, 2010 sowie 01.2011 und 06.2011.

Erklärung zur Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren nach dem AAG - Änderungsmeldung (FAEN)

FAEN 01_2012Mit der Änderungsmeldung erfolgt die jährliche bzw. unterjährige (z.B. bei Änderung der Satzung bzw. Umlagesätze durch die BKK-Arbeitgeber-versicherung) Feststellung der Teilnahme am Ausgleichsverfahren aller im Bestand der BKK-Arbeitgeberversicherung geführten Arbeitgeber. Die Änderungsmeldung ist nur an die BKK-Arbeitgeberversicherung zurückzusenden, wenn Änderungen zum vorherigen Feststellungsverfahren eingetreten sind oder ein anderer Umlage- und Erstattungssatz durch den Arbeitgeber gewünscht wird. 

Der aktuelle Änderungsmeldung wurde zum Jahreswechsel 2011/2012 versandt. Die Ausschlussfrist für diese Meldung endete am 31.01.2012. Das interaktive Formular steht Ihnen nach dem Ablauf der Ausschlussfrist nicht mehr zur Verfügung.

 

Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit

ErstattungU1Haben Sie Ihrem Arbeitnehmer oder Auszubildenden während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit das Entgelt fortgezahlt, können Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen über den Erstattungsantrag U1 bean-tragen, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Mit unserem interaktiven Erstattungsformular ist die Beantragung schnell realisiert. Einfach downloaden, öffnen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden.

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Antrag auf Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft

ErstattungU2Haben Sie Ihrer Arbeiterin, Angestellten oder Auszubildenden während eines Beschäftigungsverbotes das Entgelt fortgezahlt oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, können Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen über den Erstattungsantrag U2 beantragen, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Mit unserem interaktiven Erstattungsformular ist die Beantragung schnell realisiert. Einfach downloaden, öffnen, ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per Post an uns senden.

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