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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
In unserer Rubrik "Häufig gestellte Fragen" beantworten wir gern Ihre Fragen rund um das Ausgleichsverfahren.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie keine passende Antwort gefunden haben, wir helfen Ihnen gern weiter.
U1 ist die Umlage bei Krankheit. Sie betrifft alle Arbeitnehmer und Azubis eines umlagepflichtigen Arbeitgebers.
Umlagepflicht für die U1 besteht für Arbeitgeber die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe Teilnahme am Umlage-und Erstattungsverfahren).
U2 ist die Umlage bei Schwangerschaft und Mutterschaft und betrifft alle Arbeitnehmer und Azubis eines umlagepflichtigen Arbeitgebers.
Umlagepflicht für die U2 besteht grundsätzlich für alle Arbeitgeber.
Der Erstattungsanspruch kann innerhalb von vier Jahren, nach Ablauf des Kalenderjahres seiner Entstehung, gegenüber der Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Danach gilt er als verjährt.