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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
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Rechtsgrundlagen

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Die Grundlage für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bildet das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung
(Aufwendungsausgleichgesetz - AAG).

Weitere gesetzliche Regelungen, die es bei der Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen zu berücksichtigen gilt, sind das Entgeltfortzahlungsgetz (EFZG) sowie das Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Im EFZG wird u.a. die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während einer Krankheit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin geregelt, die die Voraussetzung für eine Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen nach dem AAG darstellt.

Das MuSchG regelt die Entgeltfortzahlung im Fall einer Schwangerschaft der Arbeitnehmerin.

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Gesetze

Paragraph1

Die für den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen relevanten Gesetze können Sie über die nachfolgenden externe Links herunterladen.