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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
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Satzung

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LesenNach dem Aufwendungsausgleichgesetz ist das Erstattungsverfahren in der Satzung der Krankenkasse bzw. des Landesverbandes, der den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen vornimmt, zu regeln. In der Satzung sind u.a. die Höhe der Umlagesätze sowie Beschränkungen der Erstattungshöhe festzulegen.

Satzungen und deren Änderungen bedürfen zu ihrem Wirksamwerden der öffentlichen Bekannt-machungen. Die Satzung der BKK-Arbeitgeberversicherung sieht in § 17 Abs. 1 die Bekanntmachung per Rundschreiben an die beteiligten Betriebskrankenkassen und § 17 Abs. 2 der Satzung die Veröffentlichung auf der Homepage der BKK-Arbeitgeberversicherung vor.

Mit der Bekanntgabe erlangt die Satzung Rechtsverbindlichkeit für alle.

Die aktuelle Satzung können Sie hier einsehen.

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