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Autor: Andrea Kühne
Veröffentlichungsdatum: 12. Januar 2012
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Hand und_RechnerFür 2012 gelten neue Rechengrößen in der Sozialversicherung. Diese wurden durch das Kabinett in der Verordnung über die Sozialversicherungsgrößen 2012 beschlossen.

Folgende Änderungen zum Vorjahr sind zu verzeichnen:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung Ost bleibt auf dem Vorjahreswert von 57.600,00 €/ Jahr, während die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West sich von 66.000,00 €/ Jahr in 2011 auf
    67.200,00 €/ Jahr in 2012 erhöht.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 44.550,00 €/ Jahr (2011) auf 45.900,00 €/ Jahr (2012). 
  • Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2012 auf 50.850,00 €
    (2011: 49.500,00 €).
  • Die Bezugsgröße in der Sozialversicherung West steigt 2012 auf 31.500,00 €/Jahr
    (2011: 30.660,00 €/ Jahr), während die Bezugsgröße in der Sozialversicherung Ost unverändert bei 26.880,00 €/ Jahr bleibt.

 

Eine detaillierte Übersicht zu den Werten der Sozialversicherung 2012
finden Sie in der folgenden Tabelle.

Entgeltgrenzen in Euro jährlich monatlich kalender-
täglich
BBG RV/ALV*            West
                                  Ost
67.200,00
57.600,00
5.600,00
4.800,00
186,67
160,00
BBG KV/PV ** 45.900,00 3.825,00 127,50
Jahresarbeitsentgeltgrenze (allg.) 50.850,00 4.237,50
Jahresarbeitsentgeltgrenze (best.) 45.900,00 3.825,00
Geringverdienergrenze 325,00 10,83
Geringfügigkeitsgrenze 400,00 13,33
Bezugsgröße in der     West  
Sozialversicherung      Ost
31.500,00
26.880,00
2.625,00
2.240,00
87,50
74,67

 * Beitragsbemessungsgrenze der Renten- und Arbeitslosenversicherung
** Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Angaben sind ohne Gewähr.

 

Die Rechengrößen der Vorjahre halten wir für Sie in unserem Rechengrößen-Archiv bereit.

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