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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Das Bundessozialgericht hat am 13. Dezember 2011 entschieden, dass die Aufwendungen der Arbeitgeber für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) in der tatsächlichen Höhe durch die Ausgleichskassen zu erstatten sind.
Im Rahmen des Jahresmailings 2012 wurden alle Arbeitgeber im Bestand der BKK-Arbeitgeberversicherung angeschrieben, die im Kalenderjahr 2011 anhand ihrer Angaben als teilnahmepflichtig am gemeinsamen Aus-gleichsverfahren beurteilt wurden.
Die Änderungsmeldung (F-AEN) für 2012 steht Ihnen ab heute unter Formulare zur Verfügung.Das interaktive Formular einfach am PC ausfüllen, farbig ausdrucken und an die Postadresse der BKK-Arbeitgeberversicherung senden.