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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
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Aufgaben

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FlipchartDas Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) regelt das Verfahren zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall (U1) und bei Schwangerschaft/Mutterschutz (U2).

Zu unseren Aufgaben im Rahmen des Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen zählen:

  • die Durchführung des einmaligen (für neue Arbeit-
    geber) sowie des jährlichen Feststellungsverfahrens,
  • die leistungsrechtliche Prüfung der Erstattungsanträge,
  • die Erstattung der berechtigten Anträge und
  • die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen mit Unterstützung der Betriebskrankenkassen.
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