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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
39069 Magdeburg
Das Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) regelt das Verfahren zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall (U1) und bei Schwangerschaft/Mutterschutz (U2).
Zu unseren Aufgaben im Rahmen des Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen zählen: