Dresden, 28. Juli 2022 - Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen stellen in diesem Jahr für die gesundheitsbezogene Selbsthilfe im Land über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung knapp 2,9 Millionen Euro zur Verfügung. 2021 waren es 2,3 Millionen Euro. Die Fördersumme beträgt wie im Vorjahr 1,19 Euro für jeden ihrer Versicherten. Rund 70 Prozent davon werden durch die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Sachsen vergeben, einer Kooperation aller Krankenkassenverbände in Sachsen.

Für 2022 haben 44 Landesorganisationen einen Antrag auf die pauschale Selbsthilfeförderung gestellt. Sie erhalten insgesamt 1.356.000 Euro. Die zwölf Selbsthilfekontaktstellen sowie die Landeskontaktstelle (LAKOS) bekommen in diesem Jahr 558.000 Euro. Außerdem haben 856 sächsische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt und erhalten eine Förderung von 978.000 Euro.

Hintergrund:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen unterstützen und fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Bis zum 31. Januar 2022 konnten gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Aufwendungen für digitale Anwendungen, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.

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