Für 2022 haben 44 Landesorganisationen einen Antrag auf die pauschale Selbsthilfeförderung gestellt. Sie erhalten insgesamt 1.356.000 Euro. Die zwölf Selbsthilfekontaktstellen sowie die Landeskontaktstelle (LAKOS) bekommen in diesem Jahr 558.000 Euro. Außerdem haben 856 sächsische Selbsthilfegruppen einen Förderantrag gestellt und erhalten eine Förderung von 978.000 Euro.
Hintergrund:
Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen unterstützen und fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle Hilfen im Sinne des § 20h SGB V. Bis zum 31. Januar 2022 konnten gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen und -organisationen einen Antrag auf kassenartenübergreifende pauschale Förderung stellen. Damit werden regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen wie Miete, Büroausstattung, Aufwendungen für digitale Anwendungen, Medien, Fortbildungen und Schulungen sowie Reisekosten gefördert.