Zum 1. September 2021 sind mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes einige Änderungen in Kraft getreten. 

Unter anderem wurde die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezuges und der Elternzeit von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben.

Zudem erhalten Eltern von Frühgeborenen bis zu vier Monate zusätzliches Elterngeld.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/zweites-gesetz-zur-aenderung-des-bundeselterngeld-und-elternzeitgesetzes-147674