Zum 1. Januar 2018 sind weitere Änderungen im Rahmen der Neuregelung des Mutterschutzrechts in Kraft getreten.

Die wesentlichen Änderungen sind:

1. Ausweitung des Personenkreises (§ 1 MuSchG):

  • Der Anwendungsbereich wird auf Beschäftigte (statt bisher Arbeitnehmerinnen) im Sinne der Sozialversicherung ausgeweitet.
  • Einbeziehung von Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen
    Die §§ 17-24 finden keine Anwendungen (kein Kündigungsschutz, kein Anspruch auf Leistungen nach dem MuSchG) für diesen Personenkreis.
  • Einbeziehung von Beschäftigten in Behindertenwerkstätten, Frauen im Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst und Mitarbeiterinnen einer geistlichen Genossenschaft.
  • Einbeziehung von arbeitnehmerähnlichen Frauen.
  • Die §§ 18, 19 Abs. 2 und § 20 finden keine Anwendungen (kein Anspruch auf finanziellen Leistungen) für diesen Personenkreis.

2. Neuregelung von Mehrarbeit und Ruhezeit (§ 4 MuSchG), Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall (§ 29 MuSchG)

3. Verbot und Zulässigkeit von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit (§§ 5, 6 und 28 MuSchG):

Flexiblere Arbeitszeit möglich, Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall (§ 29 MuSchG)

4. Freistellung zum Stillen (§ 7 Abs. 2 MuSchG):

Die zeitliche Dauer wird auf die ersten zwölf Monate des Kindes begrenzt.

5. Arbeitgeberpflichten zum betrieblichen Gesundheitsschutz (§ 9 ff. MuSchG):

Unter anderen wurden die Regelungen der MuSchArbV in das MuSchG integriert.

6. Eindeutige Festlegung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von  Beschäftigungsverboten (§ 13)

7. Erweiterung des Bußgeldkataloges (§ 32)

Was sich nicht ändert:

  • Die Regelungen zu den mutterschutzrechtlichen Leistungen wie Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld sowie dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wurden lediglich redaktionell überarbeitet, es bleibt daher bei den bisherigen Berechnungen.
  • Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft nach dem Aufwendungs-ausgleichsgesetz (AAG).

Unter diesem Link finden Sie  die wesentlichen Änderungen der alten und der neuen Fassung gegenübergestellt.

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