Die Fördermittel der Krankenkassen dienen unter anderem der Aus-, Fort- und Weiterbildung der vielen ehrenamtlichen Helfer, welche die sterbenden Menschen in ihrer letzten Lebensphase sowie deren Familien in diesem Prozess durch psychosoziale Begleitung unterstützen. Die Ehrenamtlichen werden dabei von qualifizierten Fachkräften auf diese verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet und in der Begleitung kontinuierlich unterstützt. Im Freistaat Sachsen waren im vergangenen Jahr 2.399 qualifizierte ehrenamtliche Personen in der ambulanten Sterbebegleitung tätig.
Seit 2016 übernehmen Kassen auch die Sachkosten. Hospizdienste können so etwa die Förderung der Miete, von Büromaterial oder Fahrtkosten beantragen.