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BKK Landesverband Mitte
BKK-Arbeitgeberversicherung
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Der 1. Nachtrag vom 13.03.2012 zur Satzung der BKK-Arbeitgeberversicherung vom 10.05.2011 sieht vor, dass zum 01.04.2012 eine Erhöhung der Erstattungsleistung bei Wahl des ermäßigten Umlagesatzes von derzeit 40 % auf 50 % für Erstattungszeiträume ab 01.04.2012 erfolgt.
Umlagesatz | Erstattung | |
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz | 1,5 v.H. | 50%1 |
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz | 2,1 v.H. | 60%1 |
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz | 3,5 v.H. | 80%1 |
U2, Mutterschaft (MU) bzw. Beschäftigungsverbot (BV) |
0,36 v.H. | 100% (MU)2 |
1 Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.
2 Bei Beschäftigungsverbot: zzgl. Erstattung der tatsächlichen Arbeitgeberbeitragsanteile nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 AAG.